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Stundung

Beschreibung

Die Marktstadt Waldbröl ermöglicht auf Antrag die Stundung von Zahlungen, zum Beispiel von Steuern oder Gebühren, wenn Bürgerinnen und Bürger vorübergehend zahlungsunfähig sind. Dabei wird ein Aufschub der Fälligkeit gewährt, ohne dass sofort Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Anträge auf Stundung müssen beim zuständigen Amt gestellt und die Gründe sowie Nachweise angegeben werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen