Stundung
Beschreibung
Die Marktstadt Waldbröl ermöglicht auf Antrag die Stundung von Zahlungen, zum Beispiel von Steuern oder Gebühren, wenn Bürgerinnen und Bürger vorübergehend zahlungsunfähig sind. Dabei wird ein Aufschub der Fälligkeit gewährt, ohne dass sofort Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Anträge auf Stundung müssen beim zuständigen Amt gestellt und die Gründe sowie Nachweise angegeben werden.
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich V: Finanzen
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-158
- E-Mail:
- maxi.erfurth@waldbroel.de