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Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oder bestimmten Sozialleistungen können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Auch Menschen mit Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung. Zuständig für die Anträge ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Antragsformulare und Informationen zu den Voraussetzungen sind online oder im Rathaus Waldbröl erhältlich.

Zuständige Einrichtungen