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Grundsicherung

Beschreibung

Sozialhilfe:

Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es handelt sich unter anderem um befristet erwerbsunfähige Personen oder Behinderte im Eingangsbereich einer Behindertenwerkstätte und Rentner, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen Schwerbehinderung erhalten.

Grundsicherung:

Leistungsberechtigt sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Zuständigkeiten:
  • Frau Christel Manns (A-G)
  • Frau Ute Feldhoff (H-O, ohne M)
  • Herr Jens Gördes (M)
  • Herr Marc Becher (P-Z)