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Geruchsbelästigungen
Beschreibung
Geruchsbelästigungen können von vielen verschiedenen Quellen ausgehen, zum Beispiel von
- Lebensmittelfabriken
- Tierintensivhaltung
- Abfallbehandlungs-Anlagen
- Küchen von Gaststätten
- Kraftfahrzeugverkehr
- Hausbrände
- Landwirtschaft
Auch mit hohem technischen Aufwand lassen sich Geruchsemissionen nur begrenzt reduzieren oder gar ganz vermeiden.
Geruchsbelästigungen mittels physikalisch-chemischer Messverfahren nachzuweisen ist äußerst aufwendig und in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich. Das liegt daran, dass es schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen zu Geruchsbelästigungen kommt, und dass dabei verschiedene Substanzen zusammenwirken. Hier ist die Nase immer noch das empfindlichste "Messgerät". Hinzu kommt, dass die belästigende Wirkung stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt.
Bei langanhaltender bzw. intensiver Geruchsbelästigung (unbekannten Ursprungs) können Sie dies der aufgeführten Kontaktperson des Ordnungsamtes melden.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-137
- E-Mail:
- vanessa.braun@waldbroel.de