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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.

Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch - Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch/SGB XII)
  • Wohngeld in Kombination mit Kindergeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Sollten Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, könnte ausnahmsweise trotzdem ein Anspruch bestehen, wenn Sie Ihren Bedarf an Bildung und Teilhabe nicht vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln decken können.

Zuständige Einrichtungen