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Aufenthaltsbescheinigung
Beschreibung
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.
Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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