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Integrationskurs
Beschreibung
Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Sinn und Zweck
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.
Ablauf
Sofern Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses haben, bekommen Sie von uns eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung melden Sie sich bei einem Kursanbieter.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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