Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen

Beschreibung

Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor. Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.

Zuständige Einrichtung