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Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt und bedarf dementsprechend einer oder unter Umständen auch mehrerer Genehmigungen. Im öffentlichen und privaten Außenbereich kann die Fällung eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen - die Fällung von Bäumen unterliegt dem allgemeinen Artenschutz und bedarf einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. In manchen Städten oder Gemeinden unterliegen Bäume außerdem einer Baumschutzsatzung, welche eine separate Genehmigung der zuständigen Behörde erfordert.
Zuständige Einrichtungen
- Umweltamt des Oberbergischen Kreises
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- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-6718 - Fax:
02261 88-6740 - E-Mail:
amt67@obk.de
- Telefon:
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