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Grenzgängerkarte
Beschreibung
Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.
Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.
Die Dienstleistung „Grenzgängerkarte“ umfasst zunächst die Antragstellung bei der Ausländerbehörde, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Antragstellung erfolgt mittels Formblattantrags sowie Einreichung der für die beabsichtigte Tätigkeit notwendigen Unterlagen.
Soweit der/die Antragsteller*in eine unselbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, ist ein entsprechendes Arbeitserlaubnisverfahren bei der BA durch die Ausländerbehörde einzuleiten es sei denn, die Beschäftigung ist nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei Das Verfahren läuft über ein Onlineverfahren, welches im AZR zur Verfügung gestellt wird und über das die Ausländerbehörde mit der BA kommuniziert.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Bürgerbüro
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- Telefon:
02291 85-200 - E-Mail:
buergerbuero@waldbroel.de
- Telefon:
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