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Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung

Beschreibung

Raumplanung kann auf bis zu drei Ebenen ausgeübt werden: auf Landesebene (Landesentwicklungsplan), auf regionaler Ebene (Regionalplan) und auf kommunaler Ebene (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, zusammengefasst in der Bauleitplanung). Im Rahmen der Planverfahren müssen je nach Regelung im Baugesetzbuch bzw. im Raumordnungsgesetz in nach vorgeschriebenem Ablauf die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Neben dieser formellen Beteiligung steht es den jeweiligen ausführenden Instanzen frei, zusätzliche Elemente der informellen Beteiligung zu organisieren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen