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Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid
Beschreibung
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 1 - Innere Dienste Hauptamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-104
- E-Mail:
- claudia.borschel@waldbroel.de
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- Telefon:
- 02291 85-103
- E-Mail:
- christoph.thiel@waldbroel.de