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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Denkmalrechtliche GenehmigungBeschreibung
Alle Maßnahmen (wie z.B. geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster und Türen sowie Umbaumaßnahmen) an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig.
Es soll u.a. sichergestellt werden, dass die Eigenart eines Gebäudes erhalten wird, substanzschonende Maßnahmen ausgeführt werden und die historische Ablesbarkeit erhalten bleibt.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 3 - Bauen
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02291 85-181
- E-Mail:
- britta.schmitz@waldbroel.de