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Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis

Beschreibung

Tätigkeiten mit bestimmten Merkmalen bzw. mögliche Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder betroffene Arbeitnehmer bedürfen einer Tätigkeitsanzeige bzw. -erlaubnis. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Krankheitserregern, biologischen Arbeitsstoffen, sowie Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien. Eine Anzeige ist weiterhin notwendig für den gewerblichen Umgang mit Medizinprodukten, der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung, des gewerblichen Umgangs mit Tiernebenprodukten, Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen und vielen anderen Tätigkeiten.

Zuständige Einrichtungen