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Grundstücksteilungsgenehmigung
Beschreibung
Durch Grundstücksteilungen dürfen grundsätzlich keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnungen zuwiderlaufen. In den meisten Ländern ist zur Validierung dieses Sachverhalts keine Genehmigung erforderlich, die Prüfung erfolgt stattdessen auf verwaltungsinterne Initiierung durch das Katasteramt, Grundbuchamt oder die ÖbVI.Ein Ausnahme zu dieser Norm stellen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, welche gemäß §7 BauO NRW ein durch die Bauaufsichtsbehörde erstellten Nachweis über die ordnungsgerechte Teilung des Grundstücks erfordern. Eine solche Genehmigung muss durch den Eigentümer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Für Anliegen dieser Art ist in der Regel das Kreisbauamt zuständig.
Zuständige Einrichtungen
- Kreisbauamt - Amt 65
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- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-6502 - Fax:
02261 88-6518 - E-Mail:
amt65@obk.de
- Telefon:
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