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Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz ist das Kreisordnungsamt zuständig. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Zuständige Einrichtungen
- Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-3200 - E-Mail:
amt32@obk.de
- Telefon:
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