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Leichenpass
Beschreibung
Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht. In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zu Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Am Wiedenhof 1-3
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-5305 - E-Mail:
amt53@obk.de
- Telefon:
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