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Feuerwerk
Beschreibung
Für Lagerung und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist unter bestimmten Umständen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn Privatpersonen zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie II abbrennen möchten, muss grundsätzlich eine Ausnahme vom Abbrennverbot bei der Gewerbeaufsicht beantragt werden. Die Ausnahmen sind gebührenpflichtig und es ist ein besonderer Anlass gefragt.
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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