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Öffentliche Veranstaltungen

Beschreibung

Öffentliche Veranstaltung unabhängig von der Größe der Veranstaltungsfläche und den prognostizierten Besucherzahlen sind der Marktstadt Waldbröl mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.  

Als Veranstaltung zählt jedes zeitlich begrenzte, planmäßig vorbereitete Ereignis, bei dem eine Mehrzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck zusammenkommt, um einem von der Veranstalterin oder dem Veranstalter bestimmten Ablauf oder Programm zu folgen.

Eine Veranstaltung ist dann als öffentlich anzusehen, wenn der Teilnehmerkreis nicht individuell bestimmt ist, sondern sich nach allgemeinen, objektiven Merkmalen oder ohne Einschränkung ergibt.

Anzeige der Veranstaltung

kostenfrei

Gestattung

25 - 1.000€

Tarifstelle: 10.1.2.1.6 Verwaltungsgebührenordnung NRW

Erlaubnis zur Plakatierung

Je angefangene halbe Stunde 24,00 €

Tarifstelle: 3 a Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen