Öffentliche Veranstaltungen
Beschreibung
Öffentliche Veranstaltung unabhängig von der Größe der Veranstaltungsfläche und den prognostizierten Besucherzahlen sind der Marktstadt Waldbröl mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Als Veranstaltung zählt jedes zeitlich begrenzte, planmäßig vorbereitete Ereignis, bei dem eine Mehrzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck zusammenkommt, um einem von der Veranstalterin oder dem Veranstalter bestimmten Ablauf oder Programm zu folgen.
Eine Veranstaltung ist dann als öffentlich anzusehen, wenn der Teilnehmerkreis nicht individuell bestimmt ist, sondern sich nach allgemeinen, objektiven Merkmalen oder ohne Einschränkung ergibt.
- Formular Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Lageplan mit allen externen Betreiber*innen
- Falls beantragt, Kopie des Antrags auf verkehrsregelnde Maßnahmen (OBK – Straßenverkehrsamt)
Anzeige der Veranstaltung
kostenfrei
Gestattung
25 - 1.000€
Tarifstelle: 10.1.2.1.6 Verwaltungsgebührenordnung NRW
Erlaubnis zur Plakatierung
Je angefangene halbe Stunde 24,00 €
Tarifstelle: 3 a Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waldbröl
Zuständige Einrichtungen
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Marktstadt Waldbröl Fachbereich II Ordnungsamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-136
- E-Mail:
- tom.mueller@waldbroel.de