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Todesbescheinigung
Beschreibung
Die Todesbescheinigung wird ärztlich ausgestellt und durch den Arzt oder die Ärztin, die den Tod festgestellt hat an das Standesamt weitergeleitet.
Ein Leichenpass wird benötigt, wenn eine Leiche in ein anderes Land oder durch ein Land hindurch überführt wird, das einen solchen verlangt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei Rückfragen können Sie sich beim Gesundheitsamt oder alternativ je nach Sachverhalt beim Standesamt melden.
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Am Wiedenhof 1-3
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-5305 - E-Mail:
amt53@obk.de
- Telefon:
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- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 2 - Bürgerdienste Standesamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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- E-Mail:
standesamt@waldbroel.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-110
- E-Mail:
- anette.happ@waldbroel.de
-
- Telefon:
- 02291 85-108
- E-Mail:
- ursula.pabusch@waldbroel.de