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Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Beschreibung
Sie haben sich als Einzelperson oder Team dazu entschlossen, bei der kommenden Wahl ehrenamtlich, diskret und unparteiisch als Wahlhelfer*in in einem Wahlvorstand tätig zu sein. Das Wahlwochenende bzw. den Wahltag halten Sie sich persönlich von privaten Terminen frei und helfen bei der Durchführung der kommenden Wahl bis zur Ergebnisfeststellung am Abend. Von Wahlvorsteher*in, stellvertretende Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in bis Beisitzer*innen werden ehrenamtliche Helfer*innen benötigt.
- Das jeweils geltende Wahlgesetz sowie die entsprechende Wahlordnung
- Zuverlässigkeit und Freude am ehrenamtlichen Helfen
Zuständige Einrichtungen
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 1 - Innere Dienste Hauptamt
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02291 85-104
- E-Mail:
- claudia.borschel@waldbroel.de
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- Telefon:
- 02291 85-103
- E-Mail:
- christoph.thiel@waldbroel.de