Sterbeurkunde

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Sterbeurkunde

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist,

  1. von den in § 29 Abs. 1 Satz 1 genannten Personen mündlich oder

  2. von den in § 30 Abs. 1 genannten Einrichtungen schriftlich

spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

  • Nachweise zur Identität
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
Name Typ Kosten
die erste Urkunde Gebuehr 10,00 EUR
jede weitere Urkunde $kosten.typ 5,00 EUR