Abfallgebühren Festsetzung
Beschreibung
Die Stadt legt die Abfallgebühren für Haushalte und Unternehmen fest, um die Kosten für Abfallentsorgung, Recycling und die Pflege der städtischen Abfallinfrastruktur zu decken. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Abfallmengen, der Nutzung von Behältern und gesetzlicher Vorschriften. Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und transparente Abrechnung für alle Gebührenzahlerinnen und -zahler.
Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen über die Berechnung der Gebühren, Zahlungsfristen sowie Möglichkeiten zur Änderung der Gebühren bei Anpassung von Behältergrößen oder Abfallmengen. Zudem werden Hinweise zum sparsamen Umgang mit Ressourcen und zur richtigen Mülltrennung gegeben, um die Kosten langfristig zu reduzieren. Zuständig für die Festsetzung und Verwaltung der Abfallgebühren ist das entsprechende Amt der Stadt, das auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen und Anliegen bereitstellt.
Zuständige Einrichtungen
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ASTO - Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg
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- Moltkestraße 2
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 60110 - E-Mail:
asto@asto.de
- Telefon:
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